§ 2
Zweck der Stiftung
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(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tier-, Natur- und Artenschutzes. Die Stiftung dient in diesem Sinne dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen und der Durchsetzung von naturgemäßer Haltung von Tieren wildlebender Arten.
- die Betreibung des "Alternativen Bärenparks Worbis"
- die Gründung und das Betreiben weiterer Auffang
- und Aufklärungsprojekte sowie Dokumentationszentren (alternativer Bärenpark)
- die Unterstützung von Initiativen zur Schaffung alternativer Bärenparks und der Verwirklichung als Tier-, Natur- und Artenschutzprojekte
- die Förderung von umweltpädagogischen Projekten
- die Mitarbeit bei der Gestaltung und Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Tier-, Natur- und Artenschutz
- die Unterstützung von Auswilderungsprojekten
- die Förderung von wissenschaftlichen Studien in der insitu und exsitu Wildtierforschung durch Forschungsaufträge und Stipendien
- die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen
- die Förderung und/oder Durchführung von Naturschutzprojekten
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: